Diskussion:Weckert, Ingrid/Archiv/2008
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Ich habe keine Daten von der Frau: Geburtsdatum, Geburtsort usw. Falls jemand was weiß... --Rauhreif 23:22, 8. Sep. 2008 (CEST)
Aus dem Artikel:
- Amtsgericht Duisburg, 11 GS 633/03, 20.2.2003: „In der Schrift werden die Ausschreitungen gegen jüdische Menschen und jüdische Einrichtungen in der Reichsprogromnacht als von jüdischer Seite provoziert und von der Nazi-Führung nicht gewollt dargestellt. Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden werden durch die Darstellung böswillig verächtlich gemacht und in ihrer Menschenwürde angegriffen (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB) Das Andenken der jüdischen Menschen die Opfer der Nazi-Ausschreitungen wurden, wird verunglimpft (§§ 189, 194 Abs. 2 Satz 2 StGB).“
Da stellt sich die Frage: Wenn die Darstellung der Reichspogromnacht (schreibt das Amtsgericht übrigens tatsächlich Progrom?) als "von jüdischer Seite provoziert und von der Naziführung nicht gewollt" die in der BRD lebenden Juden "böswillig verächtlich" macht und in ihrer Menschenwürde angreift, gilt dann umgekehrt auch, daß die Darstellung der Reichspogromnacht als von deutscher Seite provoziert und von der Judenführung nicht gewollt die in der BRD lebenden Deutschen "böswillig verächtlich" macht und in ihrer Menschenwürde angreift? Und sollte es nicht eher darum gehen, was wahr ist oder nicht? Horst Mahler hat völlig recht: Das Grundgesetz ist nicht zum Schutze der Deutschen gemacht worden! Und mancher fragt sich noch, warum einige die BRD eine Judenrepublik nennen... – Herr Soundso 19:19, 29. Lenzing (März) 2012 (CEST)