Diskussion:Wels, Otto

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Man kann ihn nicht als Deutschen einordnen, da ihm nach deutschem Recht ja die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Sollte das dann in die Kategorie:Staatenloser?! Gruß Rauhreif 20:45, 21. Mai 2011 (CEST)

Es gibt auch noch die Volkszugehörigkeit. Während etwa Marlene Dietrich ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk durch ihre Taten eindeutig aufgegeben hat, kann ich das bei Otto Wels nicht feststellen. Die Kategorie ist wie folgt definiert: „Deutsche Männer und Deutsche Frauen auch wenn diese im Ausland ansässig waren oder sind und sich dennoch mit ihrem Deutschsein und dem Deutschtum identifizieren.“ --Mms 23:04, 21. Mai 2011 (CEST)

Ja, stimmt schon. Deutscher ist die Volkszugehörigkeit, Reichsbürger ist die Staatszugehörigkeit. Denn im Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit heißt es:

Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben.

Gruß Rauhreif 23:09, 21. Mai 2011 (CEST)