Diskussion:Wer von der Lüge lebt, muß die Wahrheit fürchten!/Archiv/2011

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Mir erscheint das kleine ß inmitten der Großbuchstaben nicht sinnvoll. Für gewöhnlich wird es dann durch SS(!) ersetzt. Gruß Rauhreif 00:08, 15. Mär. 2011 (CET)

Sehr guter Text! Eventuell wäre das hier als Quellenangabe sinnvoller: [1] Gruß Rauhreif 13:51, 15. Mär. 2011 (CET)

Meinetwegen. Allerdings gibt auch diese Seite, genau wie die momentan als Quelle angegebene, wieder eine andere als Quelle an, welche dann eher verwandt werden sollte. Ich hatte mich für die aktuelle entschieden, einfach weil es die schönste Darstellung hatte. Diese Seiten kopieren übrigens wahrscheinlich alle von der gleichen Quelle, was man an "Fortland Journal", das eigentlich "Portland Journal" heißen müßte, erkennen kann. -- Herr Soundso 15:49, 15. Mär. 2011 (CET)
Ansonsten gebe ich dir unbedingt recht: Das ist ein guter Text! Geschrieben von einem beeindruckenden Zeitzeugen, der nicht nur eine wechselhafte Periode in der Deutschen Geschichte miterlebte, sondern sich auch nicht scheute, Zeugnis abzulegen. Dieser Text scheint sich besonders als ein Grundlagen- oder Einstiegstext in Deutsche Geschichte zu eignen, der durch die uns gegebene Möglichkeit der Verknüpfung zur Vertiefung einlädt. -- Herr Soundso 15:55, 15. Mär. 2011 (CET)
Ich habe übrigens sein Buch "Dr. G." als PDF. Wenn also jemand Interesse hat oder, besser noch, weiß wo ich es hochladen kann... -- Herr Soundso 15:58, 15. Mär. 2011 (CET)
PDF: Weiß nicht, ob der Arndt-Verlag damit einverstanden wäre, wenn Du es hochlädst. Hier geht es aber eh nicht, weil PDFs nicht hochgeladen werden können. Quelle: Mir ist es gleich. War nur ein Vorschlag. Gruß --Rauhreif 16:10, 15. Mär. 2011 (CET)
Stimmt, wahrscheinlich wäre es dem Arndt-Verlag nicht recht. Dabei heißt es "Urheberrecht" und nicht "Verlegerrecht". Na ja. es ist jedenfalls da draußen über gewisse Netzwerke erhältlich. -- Herr Soundso 16:25, 15. Mär. 2011 (CET)

So weit überhaupt noch jemand bei diesem sogenannten "Recht" durchsieht, kann der Urheber das Recht an den Verleger abtreten. Inwieweit das hier nun der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Spätestens 70.849 Jahre nach dem Tod des Urhebers darf aber auch der BRD-Insasse das Verlegerrecht ignorieren, glaube ich. :-) Müßte dann aber nach Ablauf der o.g. Zeitspanne nochmal nachgefragt werden. Eventuell hat bis dahin die BRD-"Regierung" ja noch was geändert. Letztlich ist ein "Recht" das keiner kennt und bei dem keiner mehr durchsieht nur blanke Willkür. Aber das wissen wir ja alle... Gruß --Rauhreif 16:37, 15. Mär. 2011 (CET)