Diskussion:Williamson, Richard/Archiv/2009

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2010 

Auf das Wort "ermordeten" kann man doch nun mal langsam verzichten. Voll PC! --Franziska Knuppe 21:44, 24. Jan. 2009 (CET)

Die Kultur-Leute machen es (schon) richtig!--Franziska Knuppe 21:47, 24. Jan. 2009 (CET)
Benutzer:Polylux? Wie sieht das den aus? Das Bild kennt keiner! --Franziska Knuppe 23:49, 5. Feb. 2009 (CET)
Viele Bilder von Hitler kennt auch keiner. Daher sind sie in seinem Artikel drin. Ich wollte Williamson auch einmal so aufzeigen. Natürlich könnte man die Position noch ändern. Beste Grüße. --Polylux 23:54, 5. Feb. 2009 (CET)
Der läuft aus dem Bild raus und verabschiedet sich. Na- Toll? Links wäre besser. --Franziska Knuppe 23:55, 5. Feb. 2009 (CET)

Es geht auch ums erkennen, Hitler kennt jeder.--Franziska Knuppe 00:02, 6. Feb. 2009 (CET)

Ich meine die Überschrift "Leugnen" "des" "Holocaust" ist BRD-Propaganda. Was ist "der Holocaust"? Muß dabei vergast werden? ist doch Unsinn. "Kritik an der offiziellen Darstellung der Judenverfolgung" wäre objektiv formuliert.--Giselher 17:02, 10. Feb. 2009 (CET)
Man hört gar nichts mehr darüber, oder? --Polylux 14:58, 18. Mai 2009 (CEST)
Kann man für "Holocaust-Leugner" ein anderes Wort finden? Klingt immer so selbstbezichtigend Böse. --Franziska Knuppe 18:06, 20. Mai 2009 (CEST)
Holocaust-Bezweifler?--Franziska Knuppe 18:08, 20. Mai 2009 (CEST)
Holo-Anzweiflung. Hatte ich auch schon mehrere hundertmal bei Revisionismus ersetzt. Leugnen heißt Lügen. Ein Zweifel ist keine Lüge. Mit dem Begriff soll jedem Bezweifler unterschwellig der Hang zur Lüge unterstellt werden. Gruß --Rauhreif 18:50, 20. Mai 2009 (CEST)
  • Nach langwierigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Strafbefehl gegen Bischof Richard Williamson beantragt. Der Antrag wegen Volksverhetzung müsse nun von dem zuständigen Richter geprüft werden. "Es geht in Richtung Geldstrafe." --Gruß, Franziska Knuppe 21:27, 15. Okt. 2009 (CEST)
Schnarch... Die sollten mal was Neues erzählen! :-) Gruß --Rauhreif 21:30, 15. Okt. 2009 (CEST)
Nur 12.000 Euro. Bei Annahme eines solchen Strafbefehls gelte er in der EU-BRD als vorbestraft.--Gruß, Franziska Knuppe 21:03, 19. Okt. 2009 (CEST)