EV
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Die Abkürzung EV bedeutet:
- in der Rechtssprache
- Eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides statt)
- Eigentumsvorbehalt
- Eingangsverfahren (nach § 40 SGB IX) (siehe Werkstatt für behinderte Menschen)
- Einigungsvertrag
- einstweilige Verfügung
- Einwilligungsvorbehalt (nach § 1903 BGB)
- Ermittlungsverfahren (meist nur das strafrechtliche)
- in der Versicherungswirtschaft
- im Sport
- Eishockey-Verein
- Eislauf-Verein
- Eissport-Verein
- Eiskunstlauf-Verein
E.V steht für:
- Fokker E.V, ein deutsches Flugzeug im 1. Weltkrieg
E. V.
- ère vulgaire (gemeine Ära), abschätzige Bezeichnung für den alten (gregorianischen) Kalender nach der Einführung des Französischen Revolutionskalenders
E. v. (falsch ist E.v. ohne Leerzeichen) ist im Bankwesen die Abkürzung für:
- Eingang vorbehalten, z. B. Scheck E. v. als Text im Kontoauszug
Die Abkürzung eV steht für:
Die Abkürzung e. V. (falsch ist e.V. ohne Leerzeichen) ist die Abkürzung für:
- eingetragener Verein (seltener: eV)
Die Abkürzung ev. steht für:
- evangelisch (auch: evang., evangel., evgl., evgel.)