Scheck

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Ein Scheck ist eine dem Papiergeld ähnliche Anweisung im Zahlungsverkehr (auf einem speziellen Formular) eines Kontoinhabers an seine Bank, zu lasten seines Kontos einen bestimmten Geldbetrag an einen Dritten zu zahlen. Im 19. Jahrhundert wird das englische Lehnwort cheque[1] (die auf den Staatsschatz ausgestellte Anweisung) aufgenommen. Ein besonderes Scheckgesetz wurde im Deutschen Reich erlassen.

Fußnoten

  1. Engl. to check = „nachprüfen, kontrollieren“; die q-Schreibung entstand vielleicht unter Einfluss von: exchequer = „Finanzministerium, -behörde“