Flaggenbefehl

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Der sogenannte Flaggenbefehl soll am 1. April 1945[1] von Reichsführer SS Heinrich Himmler während des Endkampfes um Deutschland über den Rundfunk verlautbart worden sein. Zuweilen soll es sich auch um einen Funkspruch von irgendjemandem im angeblichen Auftrag Himmlers gehandelt haben. Der Inhalt soll folgender gewesen sein:

  1. Im jetzigen Zeitpunkt des Krieges kommt es einzig und allein auf den sturen, unnachgiebigen Willen an zum Durchhalten.
  2. Gegen das Heraushängen weißer Tücher, das Öffnen bereits geschlossener Panzersperren, das Nichtantreten zum Volkssturm und ähnliche Erscheinungen ist mit härtester Maßnahme durchzugreifen.
  3. Aus einem Haus, aus dem eine weiße Fahne erscheint, sind alle männlichen Personen zu erschießen. Es darf bei diesen Maßnahmen in keinem Augenblick gezögert werden.

Dieser sogenannte „Befehl“ kann jedoch, wenn er überhaupt erfolgt ist, keinerlei bindende Verpflichtung gehabt haben, da er sich an niemanden konkret gerichtet hatte und Heinrich Himmler auch nicht befugt war, an ein bewaffnetes Organ seinerseits Befehle zu richten. Eine solche Anordnung läßt sich zudem nicht zweifelsfrei belegen. Es ist denkbar, daß es sich um eine Propaganda-Erfindung der Nachkriegszeit gehandelt hat, die dann im Zuge der fortschreitenden Umerziehung dankbar aufgegriffen wurde.

Fußnoten

  1. Es werden unterschiedliche Daten genannt. Manchmal ist es auch der 3. April, zuweilen der 29. März. Manchmal auch nur Anfang April oder auch Mitte März