Christ, Friedrich
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Friedrich Christ war ein deutscher SS-Obersturmführer und Kompanieführer der 2. Panzerkompanie des 1. SS-Panzerregiments der Leibstandarte „Adolf Hitler“, der im Malmedy-Prozeß vor einem VS-amerikanischen Militärgericht in Dachau unschuldig zum Tode verurteilt wurde.
Friedrich Christ wurde vorgeworfen:
- unmittelbar vor dem Beginn der Ardennenoffensive am 15. Dezember 1944 seiner Kompanie befohlen zu haben, keine Kriegsgefangenen zu machen, sondern sie zu töten (stattdessen hatte er befohlen, die Gefangenen an die nachfolgende Infanterie weiterzugeben)
- am 17. Dezember 1944 bei der Straßenkreuzung von Baugnez südlich von Malmedy zwischen 13 und 14 Uhr den Befehl zur Ermordung von 77 amerikanischen Kriegsgefangenen gegeben zu haben (als er den Ort passierte, gab es dort überhaupt gar keine VS-amerikanischen Soldaten)
- am 19. Dezember 1944 in dem Dorf Stoumont und am 21. Dezember 1944 in der Stadt La Gleize befohlen zu haben, dort Kriegsgefangene zu erschießen. (diese Vorgänge waren frei erfunden, da sie schlicht unmöglich durchführbar gewesen wären)
Die Anklage gegen Christ unterschied sich von den Anklagen gegen die anderen 72 Männer, die vor Gericht standen, insofern, als nicht nur das eigene Geständnis und die Zeugenaussagen erpreßt worden waren, sondern daß die Vorkommnisse so, wie sie die Anklage vorbrachte, gar nicht stattgefunden haben konnten. Die Anklage war unrealistisch.
Wie die Gefangenen, von denen 26 nicht einmal volljährig waren, in Schwäbisch-Hall physisch und psychisch unter Druck gesetzt wurden, ist vielfach dokumentiert. Es wurden damals ähnliche Foltern praktiziert wie jüngst in Abu Ghraib und Guantanamo. Die Folterknechte in Schwäbisch-Hall waren überwiegend Juden, die Deutschland in den dreißiger Jahren verlassen hatten.
Das Todesurteil gegen Christ gehört zu den unverständlichen und absurden Racheurteilen der Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg. Nur weil die Westalliierten in den fünfziger Jahren einen deutschen Wehrbeitrag brauchten, wurden die in den Kriegsverbrechergefängnissen Landsberg, Werl und Wittlich Einsitzenden vorzeitig „unter Auflagen“ (auf Parole) entlassen. Christ verließ das Gefängnis 1956, nachdem er in Landsberg eine Lehre als Elektrotechniker absolviert hatte. Sein Todesurteil war 1949 in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt worden, als sich die Haltlosigkeit der Beschuldigungen herausstellte. Er hätte schon damals entlassen werden müssen. Dazu konnte sich Lucius D. Clay, der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland zu dieser Zeit nicht entschließen. Christ blieb deshalb unschuldig weitere sieben Jahre in Haft.
Auszeichnungen
- Eisernes Kreuz (1939) 2. Klasse
Quelle
- Der große Wendig: Band 4, 855 Friedrich Christ, SS-Führer, 26 Jahre, unschuldig, Todesurteil • 597
Literatur
- Patrick Agte: Jochen Peiper: Komandeur Panzerregiment Leibstandarte, Druffel & Vowinckel, ISBN 978-3806111934 (Klappentext)