Gendiagnostikgesetz

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Als Gendiagnostikgesetz wird das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (offiziell: Abstammungsgutachten) durch den Ehemann bezeichnet. Das Wort wird im derb-vulgären Sprachgebrauch auch als Schlampenschutzgesetz bezeichnet und damit in klar abwertender Absicht verwendet. Ehemännern wurde damit untersagt, die möglicherweise untergeschobenen Kinder auf ihre Vaterschaft zu überprüfen.

Begründet wurde dieses Gesetz mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es den Vater nichts angehe zu wissen, ob er überhaupt der Vater jenes Kindes ist oder nicht.