Generalstaaten

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Die ursprünglichen Generalstaaten (auch: General-Staaten) sollen in Mecheln als eine Art Staatsrat funktioniert haben, als im 16. Jahrhundert die gesamten niederländischen Gebiete dem habsburgischen König Spaniens unterstellt wurden.

Geschichte

Ab 1588 fanden die Versammlungen der Generalstaaten der späteren Republik der sieben Vereinten Provinzen in Den Haag statt.

Die Generalstaaten (Staaten-General, ndl. Staten-Generaal) bilden im heutigen niederländischen Staat:

  • Die Zweite Kammer (ndl: Tweede Kamer), in der 150 gewählte Politiker über neue Gesetze entscheiden. Eine Auswahl von Parteien, die in dieser Kammer miteinander über eine Mehrheit der Mandate verfügen, stellen gewöhnlich ein aus 10 bis 15 Ministern bestehendes Kabinett zusammen, das die Gesetze auszuführen hat, jedoch auch selber Gesetzesentwürfe der genannten Kammer zum Abstimmen vorstellen kann.
  • Die Erste Kammer (ndl: Eerste Kamer), in der sich 75 aus den Reihen der Provinziellen Staaten gewählte Politiker nochmals über die bereits seitens der Zweiten Kammer genehmigten Gesetze Gedanken machen und nachfolgend über sie abstimmen. Erst nach Genehmigung seitens der beiden Kammern der Generalstaaten wird ein Gesetz wirksam.

Generalitätslande

Als „Generalitätslande“ bezeichnete man die seit den 1590er Jahren, teils erst nach dem Zwölfjährigen Waffenstillstand von den Vereinigten Provinzen „zurückeroberten“ Gebiete. Sie wurden unmittelbar von den Generalstaaten regiert, hatten keinen echten Provinzstatus und keine Provinzialstaaten. Seit 1648 umfaßten sie Staats-Flandern, Staats-Brabant, Staats-Limburg und, mit einigen Besonderheiten, Drente.

Siehe auch