Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wurde im Zuge des Ersten Weltkrieges am 5. Dezember 1916 für die Dauer des Krieges erlassen. Es beinhaltete eine Arbeitsverpflichtung und die Einrichtung von Betriebsräten, den Arbeiterausschüssen.

Literatur

  • Max Herrmann: Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 nebst allen Ausführungsbestimmungen, Erlassen der Ministerien und anderer Behörden: unter Benutzung der Amtl. Mitteilungen des Kriegsamts für den praktischen Gebrauch ; mit zahlreichen Mustern von Verträgen und dergl., 1917 (Netzbuch)

Verweise