Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen
Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen (kurz: Heimtückegesetz) war ein Reichsgesetz vom 20. Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1269). Es stellte u. a. die Verbreitung von Greuelnachrichten unter Strafe.