Haft
Haft bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den Freiheitsentzug einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl).[1]
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Dieser Artikel befaßt sich mit der Haft als Freiheitsentzug, für andere Bedeutungen siehe Haft (Auswahlseite). |
Haft bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den Freiheitsentzug einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl).[1]