Handfeuerwaffe

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Radschloß- und Feuerstein-Gewehre, 17. und 18. Jahrhundert

Als Handfeuerwaffen werden Feuerwaffen bezeichnet, die mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber von einer einzelnen Person, ohne weitere Hilfsmittel tragbar und einsetzbar sind.

Anmerkungen

Die ältesten Handfeuerwaffen hatten, abgesehen von ihrer Unhandlichkeit und mangelhaften ballistischen Leistung, vor allem den Nachteil der unzuverlässigen Zündung. Neben anderen Verbesserungen an der Konstruktion des Laufes und einer allmählich dem Gebrauche besser angepaßten Schäftung entstand gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine mechanische Vorrichtung zum Abfeuern der Waffe. Die bisher in der Hand gehaltene Lunte wurde in einen Hebel geklemmt, der nach unten über den Drehpunkt verlängert die Handhabe für den Schützen bedeutete. So konnte der Träger der Waffe zielen und abfeuern, indem er durch Umlegen des Hebels die brennende Lunte an das Zündloch brachte. Vorher war für das Abfeuern eigentlich immer ein zweiter Mann erforderlich gewesen. Dieses „Luntenschloß“ wurde allmählich immer mehr verbessert und ist im 16. Jahrhundert namentlich bei Jagdwaffen zu ausreichender Brauchbarkeit ausgestaltet worden. Wenn auch in der Folgezeit durch eine andere Erfindung eine grundsätzliche Änderung des Gewehrschlosses erreicht wurde, so blieb das Luntenschloß doch bis über den Dreißigjährigen Krieg und bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts an der Kommißwaffe bevorzugt, denn die einfache Konstruktion und die billige Herstellung ließ den offensichtlichen Nachteil des leichten Verlöschens der Lunte zurücktreten. Nach dem Prinzip des Reibfeuerzeugs (wie bei dem heutigen Benzintaschenfeuerzeug) ist das Radschloß konstruiert. Auf der rechten Seite der Waffe befindet sich ein am Rand gerauhtes

Rad, das durch eine Feder mit einem Schlüssel gespannt und dann durch Auslösen des Abzugshebels zum Abschnellen gebracht wird. Auf das abschnurrende Rad wurde durch einen Hahn ein Stück Schwefelkies gedrückt, und der so erzeugte Funke sprang auf die neben der Reibestelle angebrachte mit Pulver gefüllte Pfanne. Durch das Zündloch wurde dann der Funke auf die Pulverladung im Laufe übertragen. Das Radschloß war natürlich dem recht primitiven Luntenschloß gegenüber ein zuverlässigerer und brauchbarer Mechanismus. Aber seine Kompliziertheit, der hohe Herstellungspreis und die Notwendigkeit sehr sorgfältiger Behandlung ließ die neue Erfindung im allgemeinen sich auf die Faustrohre der Reiter und auf Jagdwaffen beschränken. Bei den Jagdgewehren wird das Radschloß zu einem Muster von Präzisionsarbeit ausgestaltet. Die kostbare Ausstattung der Jagdwaffen lag überhaupt im Sinne der Zeit. Schäftung und Lauf, auch die Visiereinrichtungen werden unablässig verbessert.

Das andere Prinzip des mechanischen Feuerzeugs, das des Schlagfeuerzeugs, führte gegen Ende des 17. Jahrhunderts zur Konstruktion des Steinschloſſes, bei dem ein Feuerstein („Flint“, daher „Flinte“) gegen eine am Deckel über der Zündpfanne sich aufrichtenden Fläche schlägt und so den zündenden Funken abreißt.

Das Flintenschloß bleibt bis etwa 1830 bei allen Armeen im Gebrauch und wurde dann durch die Perkussionszündung, durch das Zündhütchen, verdrängt. Nur kurze Zeit hat man diese Zündung in den Heeren verwendet, dann sind Zündnadelgewehr, Hinterlader, Metallpatrone und Mehrlader die Etappen zum modernen Infanteriegewehr geworden.[1]

Literatur

Fußnoten

  1. Das Deutsche Volk, Band 10, Bibliographisches Institut AG., Leipzig 1937