Hausmann
Der Ausdruck Hausmann bezeichnet heute den in einem Haushalt analog der Hausfrau die Hausarbeit verrichtenden männlichen Angehörigen.
Darüber hinaus ist Hausmann ein deutscher Familienname, siehe Hausmann (Familienname).
Alte und ältere Bedeutungen:
- Bauer (12.–19. Jht.)
Im nordwestdeutschen Raum bezeichnet ‚Hausmann‘ einen im Ort altansässigen Bauern mit allen Rechten an der Allmende.
- Hausbesitzer, Hausherr; auch Einwohner mit eigenem Haushalt (14.–17. Jh.)
- Mieter, Kleinstbauer zugleich vielfach Tagelöhner (Häusler) (15.–17. Jh.)
- Pächter oder Beliehener (Lehnsmann) von Haus und Grund (16.–17. Jh.)
- Turmwächter (siehe Hausmannsturm), Türmer, Turmwart, Stadtpfeifer (16. Jh.)
- Hauswart, Burgwart, Burgvogt, Verwalter, Amtmann (14.–18. Jh.)
Auch als Standesbezeichnung im Gegensatz zu anderen Ständen
- Hausvater (Ehemann, Haushaltsvorstand)
- Hausmeister, Hausverwalter
Siehe auch: