Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen
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Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen (kurz: Heimtückegesetz) war ein Reichsgesetz vom 20. Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1269). Es stellte u. a. die Verbreitung von Greuelnachrichten unter Strafe.