Herzogtum Breslau

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Das Herzogtum Breslau war das Herrschaftsgebiet der Herzöge von Breslau, das weltliche Herrschaftsgebiet der Bischöfe von Breslau war hingegen das Fürstentum Neisse.

Breslau gehörte schon als Pfalzort und Bistumssitz zu den »sedes regni principales«, den königlichen Provinzhauptstädten der frühen Piasten. Nach den dynastischen Teilungen im Herzogtum Schlesien seit 1249 entstand das Herzogtum Breslau. Infolge von Teilungen des Herzogtums Breslau waren seit 1311 nur noch die Städte und Weichbilder Breslau, Namslau und Neumarkt Herrschaftsgebiete. Vom 1320 wiedererstandenem Königreich Polen und dem Königreich Böhmen bedrängt, entschieden sich die schlesischen und Oppelner Piasten 1327 für Böhmen. Dazu gehörten neben Breslau die Herzöge von Auschwitz, Teschen, Cosel-Beuthen, Falkenberg, Oppeln und Ratibor. Der letzte Breslauer Herzog Heinrich VI. wurde dazu unter Vorbehalt des Nießbrauchs (Recht an einer fremden Sache, diese unter Ausschluß des Eigentümers zu nutzen.) auf Lebenszeit durch die Stadt gedrängt.[1] Breslau war fortan keine Residenzstadt mehr. 1807 wurde das Herzogtum Breslau aufgelöst.

Fußnoten

  1. Lexikon des Mittelalters. Verlag J.B. Metzler. Vol. 2, cols 610-614 Breslau; Vol. 7, cols 1481-1484 Schlesien.