Iudex non calculat
Iudex non calculat (lat. | dt. Der Richter rechnet nicht) ist ein Begriff des Römischen Rechtes. Er besagt, daß Rechenfehler im zugestellten Urteil keine Auswirkung auf die Rechtskraft des Urteiles an sich haben. Derartige Mängel können nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit berichtigt werden.
Die geschichtliche Bedeutung des Begriffes hat eine rein verfahrenstechnische Bedeutung. Demnach werden Argumente der streitenden Parteien nicht nach der Menge, sondern nach dem Gewicht ihrer Bedeutsamkeit durch das Gericht berücksichtigt.