Ius in bello

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Ius in bello (lat. | dt. Das Recht im Krieg) bezeichnet die allgemein anerkannten Regeln im Falle einer militärischen Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten. Grundsätzlich dient die Auslegung dieses Begriffes dem Schutz der Zivilbevölkerung im Falle eines bewaffneten Konflikts. Um kriegerischen Auseinandersetzungen grundsätzliche Reglementierungen aufzuerlegen wurde im Jahre 1907 die Haager Landkriegsordnung geschaffen. Diese HLKO war ein Versuch, der - wenn schon notwendigen Kriegsführung zwischen Staaten - allgemein geltende, humanitäre Züge zu verleihen. Die HLKO erlangte am 26. Januar 1910 für das Deutsche Reich Rechtskraft.