Goldsche, Johannes

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Johannes Goldsche (Lebensrune.png 1881; Todesrune.png 1953) war ein deutscher Jurist und Rechtsanwalt. Im Zweiten Weltkrieg war er Leiter er Wehrmachtuntersuchungsstelle (WUSt.).

Wirken

Im Ersten Weltkrieg fungierte er als stellvertretender Leiter der Militäruntersuchungsstelle für Verletzungen des Kriegsrechts im preußischen Kriegsministerium. Als am 4. September 1939 die Wehrmachtuntersuchungsstelle in der Rechtsabteilung des OKW mit der Aufgabe gebildet wurde, Völkerrechtsverletzungen der Feindmächte zu dokumentieren, trat Goldsche an die Spitze der Behörde. Zu seinen Aufgaben gehörte ebenso, ausländische Vorwürfe gegen die Deutsche Wehrmacht zu prüfen. Goldsche war kein NSDAP-Mitglied noch ansonsten in Organisationen des Nationalsozialismus eingebunden. Nach dem Urteil ausländischer Historiker, u. a. Alfred de Zayas, hat Goldsche streng korrekt ermitteln lassen. Nach Kriegsende wurde ein Großteil der Akten durch den US-Feind erbeutet, nur rund die Hälfte der Ermittlungsfälle (ca. 4000) blieben erhalten. 1968 übergaben die USA die Akten an die Bonner Regierung, welche die Veröffentlichung der dokumentierten alliierten Verbrechen gegen das Deutsche Volk verweigerte[1].

Fußnoten