Kriegertum

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Kriegertum ist eine Uraufgabe des ehrliebenden Mannes gegenüber seinem Volk, woraus sich eine besondere Auslese ergibt, die – geburtsständisch verfestigt – als Adel in Erscheinung treten kann. In der modernen Wehrverfassung, die den zeitweiligen Militärdienst jedes wehrhaften und wehrberechtigten Mannes mit der berufskriegerischen Einrichtung eines militärischen Führerkorps (Offizierskorps) verbindet, äußert sich die Urtatsache, daß die Aufgabe der Vaterlandsverteidigung über den Umkreis des ‚geborenen Kriegers’ hinausgreift, wobei diesem jedoch eine besondere Vorzugsaufgabe und Entfaltungsmöglichkeit im Volksganzen vorbehalten bleibt. Der sogenannte Militarismus, der dem Vorkriegsdeutschland preußischen Stiles vorgeworfen wurde, hatte nichts mit Kriegslust und Welteroberungsplänen zu tun, wohl aber lag ihm die richtige Witterung zugrunde, daß Heeres- und Staatsführung in einem urtümlichen Zusammenhang stehen, der freilich durch die technische Spezialisierung von Kriegs- und Verwaltungskunst in unserem Spätalter verdunkelt wird.“[1]

Fußnoten

  1. Max Hildebert Boehm: ABC der Volkstumskunde. Der Begriffsschatz der deutschen Volkslehre für jedermann, Potsdam 1936, S. 44