Kulmer Handfeste
(Weitergeleitet von Kulmer Recht)
Die Kulmer Handfeste war ein am 28. Dezember 1233 durch den Deutschen Orden ausgestelltes Dokument, mit dem die Siedlungen Kulm und Thorn zu Städten erhoben wurden. Die in der Kulmer Handfeste formulierten Rechtsnormen wurden schon bald für das gesamte Ordensland und danach für ganz Deutschland üblich und bildeten die Grundlage für das später sogenannte Kulmer Recht.
Literatur
- Johann Karl Kretzschmer: „Die Kulmische Handfeste - Bei der 600jährigen Feier ihrer Ertheilung übersetzt und erläutert“, 1832 (PDF-Datei)