Londoner Seerechtsdeklaration
Die Londoner Seerechtsdeklaration von 1909 wurde als Ergänzung zur Haager Landkriegsordnung auf der Londoner Seerechtskonferenz verhandelt, um Probleme des Seekriegsrechts zu lösen, unter welchen Bedingungen neutrale Schiffe als feindlich betrachtet werden konnten (wenn sie Schmuggelgut oder feindliche Soldaten transportierten oder dem Feind zur Nachrichtengewinnung dienten) und sogar zerstört werden durften, wenn es das aufbringende Kriegsschiff oder eine Operation gefährdet und nicht mehr in einen Hafen gebracht werden kann. Ausgerechnet England weigerte sich dem Vertrag beizutreten. Zum Vertrag gehören die Kapitel:
- Die Blockade in Kriegszeiten
- Kriegskonterbande
- Neutralitätswidrige Unterstützung
- Zerstörung neutraler Prisen
- Flaggenwechsel
- Feindliche Eigenschaft
- Geleit
- Widerstand gegen die Durchsuchung
- Schadenersatz
Dennoch behielt der Entwurf eine Bedeutung als allgemein anerkannte Sammlung des geltenden Gewohnheitsrechts. Auf ihrer Grundlage beschlossen mehrere Staaten, so auch bereits 1909 Deutschland, geänderte nationale Regelungen zum Prisenrecht.
- Die Grundlage für das Recht im Seekrieg sollte die „Londoner Deklaration“ bilden. Im Jahre 1908 trat in London eine besondere Seekriegsrechtskonferenz zusammen, die von England einberufen war. Das Ergebnis dieser Konferenz war eine umfangreiche Vereinbarung, in der die Rechtsgrundsätze, die in Zukunft im Seekriege Geltung haben sollen, aufgestellt waren und in der vor allem ein einheitliches Recht, wie es im Landkriege besteht, geschaffen werden sollte. Dabei wurde vereinbart, daß die Konferenz den Zweck haben sollte, „die allgemein anerkannten Regeln des internationalen Rechtes im Sinne des Artikels 7 des im Haag am 18. Oktober 1907 unterzeichneten Abkommens über die Errichtung eines internationalen Prisenhofes festzustellen." Teilnehmer an der Konferenz waren England, Frankreich, Deutschland, Österreich - Ungarn, Italien, Spanien, Holland, Rußland, die Vereinigten Staaten und Japan, also fast alle diejenigen Mächte, die am jetzigen Kriege beteiligt sind und eine Flotte besitzen. Denn Serbien, Montenegro und Rumänien kommen ja für einen Seekrieg nicht in Betracht. Freilich sei bemerkt, daß die Londoner Deklaration nicht als bindendes Völkerrecht anzusehen ist, da ihr etwas fehlt, nämlich die Ratifizierung. Die Londoner Deklaration ist von allen daran beteiligten Vertretern unterzeichnet worden. Indes hat keine einzige Regierung die Ratifizierung vorgenommen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil England ebenfalls keine Ratifizierung bewirkte.[1]
Literatur
- Heinrich Pohl: „England und die Londoner Deklaration. Mit einem Anhang deutscher und englischer amtlicher Urkunden“, 1915
- Theodor Niemeyer: „Das Seekriegsrecht nach der Londoner Deklaration vom 26. Februar 1909“, 1910
- Alexander Hold-Ferneck: „Die Reform des Seekriegsrechts durch die Londoner Konferenz 1908/09“ in: „Handbuch des Völkerrechts“ (1914) (PDF-Datei)
- Otto Jöhlinger: „Der britische Wirtschaftskrieg und seine Methoden“, 1918, S. 347ff.: „Britisches Seerecht im Kriege“ (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
Verweis
Erklärung über das Seekriegsrecht (Londoner Erklärung vom 26.02. 1909.)