Metapedia:Werkstatt/Falsche Verdächtigung

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Falsche Verdächtigung ist eine Straftat nach § 164 StGB

die Äußerung (Behauptung oder Vermutung), dass jemand eine Straftat begangen habe. F. V. (§ 164 StGB) begeht,
wer einen anderen wider besseres Wissen bei einer Behörde (oder ähnlichen Dienststelle) einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigt, um dadurch behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen.
Verdächtigen im Sinne dieser Norm ist das Wecken, Äußern, Lenken, Umlenken oder Bestärken eines Verdachts durch Tatsachenbehauptungen.
Die Form der Verdächtigung ist ohne Belang.
Die f. V. ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Strafschärfend wirkt die f. V. im Rahmen einer Aussage als Kronzeuge.

Wegen politische Verdächtigung macht sich strafbar, wer einen anderen durch eine Anzeige u. Ä. der Gefahr aussetzt,
aus politischen Gründen in Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen an Leib oder Leben,
in seiner Freiheit oder seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden (§ 241 a StGB).


Verweise