Offene Stadt
Offene Stadt ist ein Begriff aus dem Kriegsvölkerrecht. Er basiert auf Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung.
Wortlaut des Artikels zu offenen Städten
- Art. 25 [Unverteidigte Stätten]
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.
Siehe auch
Verweise
- Ernst Schmitz: Die offene Stadt im geltenden Kriegsrecht, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1940