Parlamentarische Sommerpause

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„Die parlamentarische Sommerpause dauert in der Regel zwei Monate, von Juli bis August. In dieser Zeit finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt. Die Abgeordneten widmen sich in dieser Zeit ihrem Wahlkreis, befassen sich mit Detailfragen, planen Sitzungen und Anhörungen und bereiten Gesetzentwürfe für den Herbst vor. Außerdem steht die Nachbereitung der beschlossenen Gesetze und eingebrachten Gesetzesinitiativen an. Unter besonderen Umständen sind Unterbrechungen der parlamentarischen Pause durch die Einberufung von sogenannten Sondersitzungen möglich. So ist es in Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben.“[1]

Diese Pause wird erfahrungsgemäß zu einem politischen Sommertheater genutzt, wo wenig beachtete Abgeordnete des Bundestages gerne die Deutungshoheit in der Lügenpresse erhalten, um das Wahlvolk mit abseitigen Themen zu beschäftigen. Tatsächlich passieren in dieser Zeit gerne Gesetze die juristischen Hürden, ohne daß es von den BRD-Bürgern überhaupt wahrgenommen wird.

Fußnoten

  1. Parlamentarische Sommerpause, Definition gemäß BRD-Bundestag