Plünderung

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Eine Plünderung ist ein Vorgang, bei dem Diebstahl oder Raub von Sachen unter Ausnutzung eines außergewöhnlichen Zustands geschehen, in welchem die öffentliche Ordnung nicht mehr vollständig besteht. Als außergewöhnlicher Zustand in Betracht kommen etwa Kriegszustände, aber auch Ausschreitungen, Tumulte und Katastrophen. Als ausführende Diebe (Plünderer) kommen Soldaten oder Zivilisten in Betracht, die als Einzelne, oft aber auch als Gruppen handeln können.

Wortherkunft und sinnverwandte Wörter

Plünderung leitet sich ab von Plunder (Hausrat). Von dem negativ besetzten Begriff der Plünderung für eine besonders verwerfliche, physische Erlangung von materiellen Werten unter Ausnutzung der Schwäche des Besitzers leitet sich der Begriff Ausplünderung ab. Mit „Ausplünderung“ ist nicht eine Plünderung im eigentlichen Wortsinne gemeint, sondern eine besonders gründliche und vollständige, systematisch angelegte Erlangung von materiellen bzw. finanziellen Werten.

Bei einer Kontoplünderung wird das auf einem Bankkonto befindliche Geld abgehoben oder transferiert, um es sich unberechtigterweise anzueignen.