Polizeigewalt

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Polizeigewalt bezeichnet:

  • im Staatsrecht die den Polizeibehörden zukommenden Befugnisse der Staatsgewalt
  • den Einsatz körperlicher Gewalt bei Polizeieinsätzen (häufig auch verstanden als exzessiver oder rechtswidriger Einsatz von Gewalt)


Siehe auch: