Rechtsmittel

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Rechtsmittel ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsbehelf, durch den erreicht werden kann, daß ein höheres Gericht die angefochtene Entscheidung nachprüft.

Das Wesen des Rechtsmittels besteht im Suspensiveffekt (das statthafte, form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel hemmt die formelle Rechtskraft) und im Devolutiveffekt (das Verfahren wird im höheren Rechtszug anhängig). Die Rechtsmittel sind in allen Verfahrensordnungen vorgesehen und zwar meist Berufung, Revision und Beschwerde.