Regierungsbezirk Niederbayern

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Niederbayern ist in Bayern sowohl ein Bezirk als auch ein Regierungsbezirk.

Die Bezirke sind in Bayern Selbstverwaltungskörperschaften, zu denen sich mehrere Kreise zusammengeschlossen haben. Die Kreise eines Bezirks gehören jeweils zu einem gleichnamigen Regierungsbezirk, dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind („Janusköpfigkeit“), existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.

Niederbayern liegt im Osten des Landes und grenzt im Norden an die Oberpfalz, im Nordosten an die Tschechei (Südböhmen, Region Pilsen), im Südosten an Oberösterreich (Innviertel, Mühlviertel) und im Südwesten an Oberbayern. Der Begriff „Niederbayern“ erscheint zum ersten Mal im Jahre 1255 bei der bayerischen Landesteilung. Ursprünglich war Niederbayern wesentlich größer: Damals gehörten auch der Chiemgau und die Gegend von Bad Reichenhall dazu.

Verwaltungssitz des Bezirks und gleichzeitig Regierungssitz des Regierungsbezirks ist Landshut.