Reichsarbeitsgericht
Das Reichsarbeitsgericht war beim Reichsgericht gebildetes höchste Gericht für zivilrechtliche Arbeitsstreitigkeiten. Die Revisionsinstanz ging über das Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht.[1]
Das Reichsarbeitsgericht war beim Reichsgericht gebildetes höchste Gericht für zivilrechtliche Arbeitsstreitigkeiten. Die Revisionsinstanz ging über das Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht.[1]