Reichsbewertungsgesetz

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Das Reichsbewertungsgesetz vom 10. August 1925 bzw. 16. Oktober 1934 war die Zusammenfassung der grundlegenden Vorschriften für die Ermittlung von Einheitswerten zum Zwecke der steuerlichen Erfassung und der Bewertung des Vermögens.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942