Reichsdorf

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Ein Reichsdorf war im Heiligen Römischen Reich eine Landgemeinde, die unmittelbar unter Kaiser und Reich stand und keiner Landeshoheit unterworfen war.

Reichsdörfer besaßen aber weder Reichsstandschaft noch eigentliche Landeshoheit und unterstanden zum Teil Grundherren, so daß es freie, grundherrliche und gemischte Reichsdörfer gab. Die Bewohner waren daher zum Teil frei, zum Teil Hintersassen eines Grundherren. Gewisse Vorrechte, wie weitgehende Kirchen–, Schul– und Selbstverwaltung, freies Jagdrecht, Freizügigkeit, niedere Gerichtsbarkeit, hatten die Reichsdörfer ursprünglich mit den übrigen Dorfgemeinden gemein. Sie erhielten sie sich auch und ließen sie sich mehrfach bestätigen, als diese Vorrechte in den anderen Dörfern durch die Grund– und Landesherren allmählich untergraben und vernichtet wurden. Aus dem 14. Jahrhundert waren noch über 100 Reichsdörfer bekannt, doch wurden fortlaufend Reichsdörfer vom Reiche verpfändet oder veräußert. Die letzten Reichsdörfer wurden 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß mediatisiert.[1]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942