Reichsdeutsche
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Reichsdeutsche sind Deutsche und Staatsangehörige des Deutschen Reiches. Demgegenüber sind Volksdeutsche jene Deutsche, die außerhalb der Reichsgrenzen leben. Die Begriffe etablierten sich nach dem Ersten Weltkrieg, als die Siegermächte den Zusammenschluß des Deutschen Reiches mit Österreich untersagten.