Reichsverteidigungsrat
Vorläufer
1938 wurde der Reichsverteidigungsrat endgültig eingesetzt, der für den Kriegesfall mitverantwortlich agieren sollte.
Dem Rat gehörten als Mitglieder an:
Nominell führte A. Hitler, Führer, in ihm den Vorsitz,
Reichsmarschall H. Göring, Reichsminster der Luftfahrt und Ob.d.L., war seit 1938 sein ständiger Stellvertreter,
Der Oberbefehlshaber des Heeres,
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine,
Der Stellvertreter des Führers,
Der Reichsminister und Chef der Reidiskanzlei (Lammers),
Der Prasident des Geheimen Kabinettsrates (v. Neurath),
Der Generalbevollmachtigte für die Reichsverwaltung,
Der Generalbevollmachtigte für die Wirtschaft,
Der Reidisminister des Äußeren (v. Ribbentrop),
Die deutsche Oberste Wehrmachtführung 1939—1941,
Der Reichsminister des Innern (Frick),
Der Reichsminister der Finanzen (Schwerin v. Krosigk),
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (Dr. Goebbels),
Der Präsident der Reichsbank.
Die Durchführung der Beschlüsse des Reichsverteidigungsrates hatte der sog. Reichsverteidigungsausschuß zu gewährleisten.
Diesem gehörten an:
Das Oberkommando der Wehrmacht,
Der Bevollmächtigte Vertreter des Vierjahresplanes,
des Generalbevollmächtigten der Reichsverwaltung,
des Generalbevollmachtigten für die Wirtschaft,
Facharbeiter aller in Betracht kommenden obersten Reichsbehörden z. B. der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes, des Reichsverkehrsministeriums und der Reichspost (usw.).
1939
Mit Wirkung vom 30. 8. 39 ließ der Führer aus dem Reichsverteidigungsrat einen ständigen Ausschuß bilden; dies war der sog. „Ministerrat für die Reichsverteidigung“
Er war mit folgenden Mitgliedern besetzt:
Göring, Vorsitzender (zugleich Beauftragter f. d. Vierjahresplan),
Der Stellvertreter des Führers,
Der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung (Frick),
Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft (Funk),
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei,
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.