Robustes Mandat

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Ein robustes Mandat (im Wortsinne: absolute Handlungsfreiheit) erlaubt, im Sinne des Kapitels VII (Artikel 42) der UN-Charta, den eingesetzten „Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen“ zu treffen.