Rudolf, Beate

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Prof. Dr. Beate Rudolf (* 1964) ist Staats- und Völkerrechtlerin sowie „Menschenrechtsexpertin“. Genaue Angaben über ihre Herkunft sind nirgends zu finden und auch in keinem aktuellen Lebenslauf im In- und Ausland enthalten.

Werdegang

Rudolf erlangte ihre Professur ohne Habilitation über eine sogenannte Juniorprofessur für öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht. Sie lehrte 6 Jahre an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Rechtswissenschaft. Hier leitete sie das Teilprojekt „Völkerrechtliche Vorgaben für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten“ im Sonderforschungsbereich „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“". Ein Forschungsprojekt welches sich praxisnah mit Berliner Stadtteilen wie Neukölln und deren Zukunft beschäftigt.

Als Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte setzt sie ihre Erfahrungen im öffentlichen Recht und Gleichstellungsrecht in die Tat um. Unter den 35 Mitarbeitern sind 26 Frauen und 9 Männer. Das Institut wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist genauso unabhängig und der freien Meinung verpflichtet, wie die Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Frau Rudolf und ihr Vorgänger im Amt als Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, sitzen im Kuratorium der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.