Rufmord

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Rufmord bezeichnet:

  • das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, daß sie unwahr sind, siehe Verleumdung
  • eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, siehe üble Nachrede
  • das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens, siehe Diskreditierung

desweiteren bezeichnet Rufmord: