Schluß
Schluss bezeichnet:
- Beendigung (Strafrecht), wenn das Tatgeschehen seinen Abschluss gefunden hat
- Fazit, Resümee, eine wertende Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen
- Syllogismus, eine Figur aus Prämissen und einer Schlussfolgerung
- Schluß (Literatur), in der Literatur das Ende eines Werks
- Ladenschluß, siehe Ladenöffnungszeit
- Schlußverkauf
- Schluss, Abschluss eines Chors in der Kirchenarchitektur
- Beweis (Logik), eine als richtig angesehene Ableitung von Behauptungen
- Schluß (Logik), eine aus zwei Urteilen abgeleitete Konklusion
- Schlußfolgerung (Konklusion), ein Begriff für verschiedene Sachverhalte
- Natürliches Schließen in der natürlichen Logik
- den Kurzschluß (Erdschluß, Körperschluß und andere) im Sinne einer unerwünschten elektrischen Verbindung
- den Kraft-, Form- oder Stoffschluss in der Verbindungstechnik
- im Eisenbahnwesen das Zugschlußsignal
im Sinne des Verbs Schließen
- Fallbasiertes Schließen, ein maschinelles Lernverfahren
- in der englischen Übersetzung Closing eine morphologische Basis-Operation in der digitalen Bildverarbeitung
Schlüsse bezeichnet:
- Schlußrechnung (süddeutsch), der Dreisatz
Siehe auch: