Schwurgerichtskammer

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Vor einer Schwurgerichtskammer eines Landgerichtes werden schwere Straftaten mit Todesfolge verhandelt. Die Zuständigkeit umfaßt somit Mord, Totschlag, Raub, Geiselnahme, Vergewaltigung oder Körperverletzung, sofern sie mit dem Tod eines oder mehrerer Opfer enden.