Stadtrat

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Der Stadtrat ist ein Organ der Gemeindeverwaltung und die politische Vertretung der Gemeindebürger. Der Rat besteht aus dem Bürgermeister und den Stadtratsmitgliedern (Ratsherr). Der erste Bürgermeister sitzt dem Stadtrat vor.

Wesen des Stadtrates

Der Rat einer Gemeinde wird von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt, das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Die Stadtratsmitglieder werden offiziell in allgemeiner, freier, gleicher, geheimen und direkten Wahl gewählt. Ein Ratsmitglied kann entweder durch Direktmandat (d.h. der Kandidat gewinnt seinen Wahlkreis) oder durch die so genannte Reserveliste der Parteien in den Rat gelangen, womit er allerdings nicht direkt gewählt ist. Neben den Direktmandaten werden die restlichen Ratsmandate über die Reserveliste der Parteien, in dem Verhältnis, in dem sie bei der Wahl abgeschnitten haben, aufgeteilt (Überhangmandat). Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Jedoch kann man nur den Rat der Gemeinde vertreten, in der man wohnt und darf nicht in deren Gemeindeverwaltung arbeiten.

Die Menge der Mitglieder eines Rates hängt von der Größe der Gemeinde ab. Eine kleine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern hat so zum Beispiel höchstens 20 Ratsmitglieder und eine große Kommune mit 700.000 Einwohnern höchstens 90 Vertreter im Rat. Die Anzahl der Ratsmitglieder kann jedoch um 2, 4 oder 6 Mandate verringert werden.

Stadtrat ist keine hauptberufliche Tätigkeit, jedoch bekommen die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung. Des Weiteren werden sie von ihrem Arbeitgeber für die Arbeit im Rat freigestellt und bekommen falls nötig den dadurch entstandenen Verdienstausfall erstattet.

Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürger. Die Stadtratsmtiglieder entscheiden über die Entwicklung der Gemeinde, wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte (z.B. Bau- und Sanierungsarbeiten, Umbaumaßnahmen an Schulen, Bibliotheken, Kindergärten, Hallenbäder, Sportplätze etc.). Die gefällten Entscheidungen werden von der Verwaltung dann umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist die Verabschiedung von Bebauungsplänen. Diese legen fest, wo und wie gebaut werden darf. Andere wichtige Aufgaben des Rates sind der Erlaß von Satzungen, der Beschluß über die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer, die Festsetzung von Gebühren und Entgelten und die Aufstellung der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Die wichtigste Satzung, die der Rat beschließen muß, ist die Haushaltssatzung. In dieser werden die in einem Kalenderjahr erwarteten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt. Der Rat einer Gemeinde kann einen Beigeordneten auf eine Wahlzeit von 8 Jahren wählen. Dieser vertritt den Bürgermeister in der Verwaltung, in seiner Abwesenheit.[1]

Fußnoten