Stellvertreter des Führers

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Der Stellvertreter des Führers (kurz: StdF) war nächst dem Führer der höchste Amtsträger der NSDAP als dessen verantwortlicher Stellvertreter in der gesamten Parteiführung.

Erläuterung

Um engste Zusammenarbeit der Dienststellen der NSDAP mit den öffentlichen Behörden zu gewährleisten, war er gleichzeitig Mitglied (Reichsminister) der Reichsregierung (Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 in der Fassung vom 3. Juli 1934). Er vertrat die Partei bei allen staatlichen Maßnahmen gesetzgeberischer oder vollziehender Art und war bei Gesetzentwürfen und Verordnungen schon bei deren Vorbereitung von den zuständigen Fachministern zu beteiligen. Er wirkte ferner bei der Ernennung jedes höheren Beamten mit. Für die Bearbeitung der mannigfaltigen Aufgaben des Stellvertreter des Führers stand diesem ein ausgedehnter Stab von Sachbearbeitern und Beauftragten zur Verfügung. Der Stab wurde 1941 umbenannt in Partei-Kanzlei.

Siehe auch