Subsumtion

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Subsumtion (auch Subsumption) ist ein wesentlicher Begriff in den Rechtswissenschaften. Er definiert die subjektive Beschreibung eines Lebenssachverhaltes[1] in der Absicht, aus diesem Lebenssachverhalt einen Rechtsverstoß zu eigenen Gunsten ableiten zu können. Diese Argumentation erfolgt, soweit möglich, unter den Gesetzestext einer gültigen, möglichst vollumfassenden Rechtsnorm.[2]
Die Gegenseite hingegen wird versuchen, die rechtliche Relevanz der vorliegenden Lebenssachverhalte dementsprechend zu negieren oder zumindest abzuschwächen.[3] Sollte der Lebenssachverhalt einem Verstoß gegen eine gültige Rechtsnorm entsprechen (Wenn) erfolgt daraus die Ahndung, die aus der Rechtsnorm abgeleitet wird (dann). Aus einer vollständig schlüssigen Beweisführung des Sachverhaltes folgt entweder die Verurteilung oder der Freispruch. Dies bleibt dem Richter überlassen, der aus den geschilderten Lebenssachverhalten die Rechtsanwendung aus sich selbst heraus vornimmt.[4]

Fußnoten

  1. Die Darstellung des Sachverhaltes ist immer subjektiv, da sie von beiden Verfahrensparteien erfolgt. Es ist richterliche Aufgabe nach möglichst objektiver Wahrnehmung ein Urteil zu sprechen.
  2. Dies entspricht der Sichtweise des Klägers.
  3. Rechtsauffassung des Beklagten.
  4. Eine vollständige Subsumption dem Richter gegenüber ist in Juristenkreisen geächtet und widerspricht dem Rechtsgrundsatz iura novit curia