Synallagma

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Synallagma (Neutrum) oder Synallage (Feminin) (von altgr. συνάλλαγμα „Tausch, Handel“; Pl.: die Synallagmen, Synallagen; Adj.: synallagmatisch), zu deutsch soviel wie Gegenseitigkeitsverhältnis, ist ein rechtswissenschaftlicher Begriff und bezeichnet als solcher eine gegenseitig verbindende Übereinkunft bzw. gegenseitige Abhängigkeit von Vertragsleistungen. Ein Synallagma wird auch lateinisch als „do ut des“ („„Ich gebe, damit du gibst““)-Verhältnis bezeichnet.

Verweise