Tauschstelle

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Die Plakataushänge über die Tauschstellen wurden von der Berliner Bevölkerung mit großem Interesse studiert.

Seit 1944 gab es in den größeren Städten des Großdeutschen Reiches sogenannte Tauschstellen. Trotz schwerer Luftangriffe hat auch die Reichshauptstadt Berlin solche Tauschzentralen eingerichtet, die von der Bevölkerung lebhaft in Anspruch genommen wurde. Das Motto dieser Einrichtungen lautete „Tauschen hilft Sparen“.

Es war vor allem eine Gelegenheit, sich Gebrauchsgüter zu beschaffen, die einerseits dringend benötigt werden und andererseits ungenutzt ihr Dasein fristen. Darum nahm auch die Spalte der Tauschanzeigen in den Tageszeitungen immer größeren Raum ein. Bequemer aber war es, sich den entbehrlichen Gegenstand unter den Arm zu klemmen, zu einer der aus den Plakaten ersichtlichen Tauschstellen zu fahren und sich dort einen Anrechtschein zu erwerben. Je mehr man brachte, um so mehr konnte man sich auch eigene Wünsche erfüllen. Die Tätigkeit der Tauschstellen war nicht auf Gewinn gerichtet, jede Preisfestsetzung erfolgt nach gerechten Maßstäben von Fachleuten. Falls aus den Anschlägen die einzelnen Tauschzentralen nicht mehr genau ersichtlich waren, gab die Gauwirtschaftskammer, Abt. Handel, Auskunft, welche Einzelhandelsfirmen für die einzelnen Waren- gruppen (oft waren für Möbel, Textilien, Fahrräder, Musikapparate usw. gesonderte Stellen eröffnet worden) von ihr zugelassen wurden.

Jeder Tauschgegenstand wurde gegen eine geringe Gebühr geschätzt. Der Kaufpreis wurde sofort ausbezahlt und ein Anrechtschein im Wert des Kaufpreises ausgestellt, mit dem man in allen örtlichen Tauschstellen die dort gestapelten Gegenstände bei Vorlage eines Lichtbildausweises erwerben konnte. Allerdings durfte der Wert der gesuchten Ware den des Anrechtscheines höchstens um 10 v. H. übersteigen, über Differenzbeträge wurden Resttauschscheine ausgestellt. Natürlich war nicht immer der gewünschte Gegenstand vorrätig. Für solche Fälle ließt man sich als Interessent in die Vormerkliste eintragen. In der Reihenfolge der Vormerkung erhielt man durch Postkarte Nachricht, wenn das verlangte Radio oder der Fotoapparat im Lager war, über solche Ware wurde weiter verfügt, wenn sie nicht binnen einer bestimmten Frist käuflich erworben wurde. Die ausführlichen Tauschbedingungen, die sich alle an diese Richtlinien anlehnen, lagen manchmal im ortsüblichen Gebrauch etwas abgewandelt in jeder Tauschstelle zur Einsicht aus.