Tieffliegervernichterabzeichen

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Bei diesem abgebildeten Abzeichen handelt es sich um ein Muster, welches nach dem Kriege in der Bundesrepublik hergestellt wurde und getragen werden darf von den Beliehenen. Es zeigt auch in der Entwurfszeichnung kein Hakenkreuz.

Das Tieffliegervernichterabzeichen wurde am 12. Januar 1945 als Kampfabzeichen des Heeres der deutschen Wehrmacht von Adolf Hitler gestiftet.

Hintergrund

Die immer stärker fühlbar werdende Bedrohung im Kampfgebiet führte notgedrungen zur stärkeren Abwehr der Bodentruppen gegen feindliche Flugzeuge. So stiftete Hitler am 12. Januar 1945 mit einer Verordnung das Tieffliegervernichtungsabzeichen mit der einleitenden Formel:

Der Abschuß feindlicher Tiefflieger mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ist von besonderer Wichtigkeit.

Am folgenden Tag erließ der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Keitel, die Durchführungsbestimmungen, in welchen es u. a. hieß:

Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die in diesem Kriege mit Handwaffen (Gewehr, Maschinenpistole oder MG. Kal. 2 cm und kleiner) einen feindlichen Tiefflieger abgeschossen haben. Für jedes abgeschossene Flugzeug wird an den entscheidend beteiligten Einzelschützen ein Sonderabzeichen verliehen.
Der Ärmelstreifen wird am rechten Oberärmel der Feldbluse getragen. Bei erneuter Verleihung wird ein weiterer Ärmelstreifen angelegt. An Stelle von fünf Abschüssen ist ein Abzeichen in Gold zu tragen.

Was zu einer Verleihung führte, soll im folgenden einem vorliegenden Originalbericht entnommen werden. In diesem heißt es:

Am 3. Mai 1945 schoß ich bei der Ortschaft Jänkendorf bei Niesky/Oberlausitz, einen Jagdbomber vom Typ Yak 2 mit dem Inf.-Sturmgewehr aus ca. 30-50 m Höhe ab. Das uns laufend beim Rückzug angreifende Flugzeug hatte meine in voller Deckung liegende Kompanie verloren. Der Pilot flog, mit gedrosselten Motoren, die linke Tragfläche stark nach unten gezogen, mehrfach an, um meine Leute in ihren bescheidenen Deckungen auszumachen und um uns dann erneut mit den Bordwaffen anzugreifen. Dabei bot der Pilot ein ausgezeichnetes Ziel. Die Garbe aus dem Sturmgewehr ließ ihn über dem Steuer zusammenbrechen. Die Maschine zerschellte ca. 100 m von uns entfernt. Noch am Abend wurde mir das Tieffliegervernichtungsabzeichen durch den Kommandeur, Sturm-Regiment 1, verliehen. Die Eintragung erfolgte im Soldbuch. Text: "Für Abschuß eines Flugzeuges mit Handfeuerwaffe wird . . . das Tieffliegervernichtungsabzeichen verliehen."

Fraglich ist bisher geblieben, ob Verleihungsurkunden bzw. die Abzeichen selbst noch zur Verleihung bzw. zur Verausgabung gekommen sind.