Urheberrecht
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Das Urheberrecht ist ein weltweit geschütztes Recht und sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es soll das Eigentumsrecht an einem geistigen Werk sichern und dessen nicht gestattete Nutzung verhindern. Um einem Urheberrechtsschutz zu unterliegen, müssen die Werke eine entsprechende Schöpfungshöhe haben. Werke, die keinem entsprechenden Schutz unterliegen, gelten von vornherein als gemeinfrei.
Verweise
- Text Urheberrechtsgesetz BRD
- § 49 UrhG: Zeitungsartikel
- § 51 UrhG: Zitate
- § 52 UrhG: Öffentliche Wiedergabe[1]
- Anwaltstext zum Zitierrecht
- Urheberrecht bei Fotos: Welcher Schutz gilt für Fotografien?, urheberrecht.de
- urheberrecht.de – Ausführliche Informationen
- Nutzungsbedingungen für die Bilddatenbank des Deutschen Bundestages
- Bea Brühnen: Urheberrecht: Was Sie zu Urheberrechtverletzungen im Netz wissen müssen, e-recht24.de
- Das Urheberrecht in Bildern
- Roland Reuss: Urheberrechtsreform in Deutschland – Der Staat legalisiert die Enteignung von Urhebern, NZZ, 4. Juli 2017