Eigentum

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Eigentum[1] steht für das Recht, über eine Sache nach eigenem Ermessen und Willen verfügen zu können. Dieses Recht kann sowohl ein erworbenes, und damit gesellschaftlich allgemein anerkanntes, oder aber ein bloßes moralisches, darstellen, welches sich auf einen (gesellschaftlich) a priori bestehenden Eigentumsanspruch beruft. Weiterhin existiert das (juristische) geistige Eigentum.

Das eigentliche und ursprüngliche Eigentumsrecht beruht auf der Bearbeitung der Dinge, da alles Eigentum letztlich den Ertrag von Arbeit, gleichsam die verkörperte Arbeit darstellt.

Artikel aus dem staatspolitischen Handbuch


Quelle Folgender Text stammt aus dem Staatspolitischen Handbuch, Band 1: Begriffe.

Eigentum beziehungsweise die Haltung zum E. trennt sehr deutlich die politischen Weltanschauungen links und rechts (Rechte) der Mitte. Links wird das Recht auf oder das Recht am E. regelmäßig in Frage gestellt, rechts prinzipiell verteidigt. Das erklärt sich im Fall von Anarchisten (Anarchie), Kommunisten und Sozialisten (Sozialismus) der verschiedenen Schattierungen durch die Annahme, daß der Ursprung des Eigentums in einem Gewaltakt liegen müsse. Die Sentenz Rousseaus »E. ist Diebstahl« konnte von Marx wörtlich übernommen werden. Dem liegt ausgesprochen oder unausgesprochen die Geschichtsfiktion zugrunde, es habe einen Naturzustand (Natur) gegeben, in dem kein E. existierte.

Dem widersprechen allerdings neuere Erkenntnisse von Völkerkunde und Entwicklungspsychologie. Es trifft zwar zu, daß Gesellschaften auf sehr primitivem Niveau keinen strengen Eigentumsbegriff kennen, vor allem weil Werkzeuge und Waffen relativ leicht herstellbar und andere Artefakte von größerem Wert – weil aufwendig hergestellt oder unter Schwierigkeiten beschafft – unbekannt sind, aber sobald diese Lage sich ändert, tritt auch die Vorstellung von E. regelmäßig auf. Wahrscheinlich besteht ein Zusammenhang mit der Ausbildung einer Gesittung (Ehe- und Erbrecht) im genaueren Sinn. Jedenfalls ist die Entwicklung eines Wirtschaftslebens ausgeschlossen ohne geklärte Vorstellungen von E.

Deshalb gab es zwar Schwankungen in der Kulturgeschichte bezüglich des Eigentumsrechts – vom alten Ägypten, das nur ein Obereigentum des Pharaos kannte, über den spartanischen Kosmos mit seiner egalitären Verteilung des Landbesitzes, bis zur individualkapitalistischen Erwerbsgesellschaft angelsächsischen Musters – aber keine Ordnung ohne eine Vorstellung von E.

Linke (Rechte) Gegenkonzepte, soweit sie nicht überhaupt auf eine Gleichverteilung (Gerechtigkeit) von E. ausgehen, wie das noch bei den radikalen Jakobinern der Fall war, wollen das Eigentumsrecht entweder auf ein Kollektiv (Genossenschaften) oder den Staat übertragen oder beschränken sich auf spezielle Aspekte des E., etwa das E. an Produktionsmitteln. Faktisch sind alle diese alternativen Wirtschafts- und Sozialordnungen gescheitert, auch dann, wenn sie mit äußerster Brutalität durchgesetzt werden sollten.

Das hat seine Ursache zum einen in der unrealistischen Annahme, daß Menschen ohne Motivation durch E., den Erhalt, Erwerb oder die Vermehrung von E., Leistungen für die Gemeinschaft erbringen. Zum anderen wird hier verkannt, daß der Besitz von E. einen erzieherischen Wert hat – E. lehrt Verantwortung – und daß E. der beste Rückhalt für die Freiheit des Individuums ist.

Die Berufung auf »Bildung und Besitz« zur Legitimation des Führungsanspruchs von Liberalen (Liberalismus) und Konservativen (Konservatismus) hatte hier­in ebenso ihren Grund wie die Ablehnung, durch den Sozialstaat Massen von »Staatsrentnern« heranzuziehen, deren Loyalität gegenüber den bestehenden Verhältnissen nur in der Erwartung wurzelt, daß sie – die Eigentums­losen – durch den Staat auf Dauer alimentiert würden. Die Entdeckung, daß die Durchsetzung des »vormundschaftlichen« Staates – egal welcher Verfassung – solange ungefährdet bleibt, solange er Versorgung gewährleistet und umgekehrt, daß ohne Privateigentum auch kein Freiheitsbewußtsein entsteht oder erhalten werden kann, ist durch die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts immer wieder bestätigt worden.

Zitate

  • „Wodurch ist denn euer Eigentum sicher, Ihr Bevorzugten? […] dadurch, daß Wir Uns des Eingriffes enthalten! Mithin durch unsern Schutz! Und was gebt Ihr Uns dafür? Fußtritte und Geringschätzung gebt Ihr dem ‚gemeinen Volke‘; eine polizeiliche Überwachung und einen Katechismus mit dem Hauptsatze: Respektiere, was nicht dein ist, was anderen gehört! respektiere die anderen und besonders die Obern! Wir aber erwidern: Wollt Ihr unsern Respekt, so kauft ihn für den Uns genehmen Preis. Wir wollen euer Eigentum Euch lassen, wenn Ihr dieses Lassen gehörig aufwiegt. Womit wiegt denn der General in Friedenszeiten die vielen Tausende seiner Jahreseinnahme auf, womit ein Anderer gar die jährlichen Hunderttausende und Millionen? Womit wiegt Ihr’s auf, daß Wir Kartoffeln kauen und eurem Austernschlürfen ruhig zusehen? Kauft uns die Austern nur so teuer ab, als Wir Euch die Kartoffeln abkaufen müssen, so sollt Ihr sie ferner essen dürfen. Oder meint Ihr, die Austern gehörten Uns nicht so gut als Euch? Ihr werdet über Gewalt schreien, wenn Wir zulangen und sie mit verzehren, und Ihr habt Recht. Ohne Gewalt bekommen Wir sie nicht, wie Ihr nicht minder sie dadurch habt, daß Ihr Uns Gewalt antut.“ – Max Stirner[2]
  • „Nur in Verbindung mit den darauf haftenden Pflichten ist das Eigentum heilig; als bloßes Mittel des Genusses ist es nicht heilig, sondern schmutzig. Gegen ein Eigentum ohne Pflichten hat der Kommunismus recht. Privilegiensucht, die sich als Konservatismus verkleidet, ist ein stinkendes Laster.“ - Ernst Ludwig von Gerlach
  • „Wie wir … gesehen haben, ist der Schutz der physischen Person vor dem Neid und der Aggression der körperlich weniger Ausgezeichneten auch eine Aufgabe des persönlichen Eigentums. Eine Gesellschaft, in der alle gleich wenig oder gleich viel Eigentum besäßen bzw. von Staats wegen zugeteilt erhielten, wäre nicht etwa ein vom Neid verschontes Idyll, sondern eine Hölle, in der keiner seiner Haut sicher wäre.“ - Helmut Schoeck
  • „Zu einer hohen Kultur gehört endlich noch etwas, und zwar mit Notwendigkeit, was gemeine Naturen in Delirien von Neid und Haß ausbrechen läßt: Der Besitz im ursprünglichen Sinne, der alte und dauerhafte Besitz, der von den Vätern her ererbt oder in Jahrzehnten strenger und entsagungsvoller Arbeit herangewachsen ist und für Söhne und Enkel gepflegt und vermehrt wird. Reichtum ist nicht nur eine Voraussetzung, sondern vor allem die Folge und der Ausdruck von Überlegenheit, und nicht nur durch die Art, wie er erworben wurde, sondern auch durch die Fähigkeit ihn als Element echter Kultur zu gestalten und zu verwenden. Es muß endlich einmal offengesagt werden, obwohl es der Gemeinheit dieser Zeit ins Gesicht schlägt: Besitzen ist kein Laster, sondern eine Begabung, deren die wenigsten fähig sind.“ – Oswald Spengler[3]

Literatur

  • Philip Mann / Isabelle Moffat / Klaus Zwangsleitner / Herman Johansson (Hgg.): „Geld muss man in der Tasche haben, sonst geht das Schwein nicht aus dem Wege“. Bittbriefe von W. A. Mozart bis Henry Miller, Berlin Press, Berlin 2008, ISBN 978-3-936024-16-6

Verweise

Fußnoten

  1. Das altgermanische Wort eigan bedeutet herrschen: also nicht nur im Sinne von etwas „haben“, sondern unumschränkt darüber verfügen.
  2. Max Stirner: Der Einzige und sein Eigentum, Otto Wigand, Leipzig 1844. (Ausgabe Reclam 1972: Seite 300).
  3. Oswald Spengler: Jahre der Entscheidung, 45. – 60. Tsd., C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, S. 70.