Vermummungsverbot

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Das Vermummungsverbot ist in einigen Ländern ein Paragraph, der das Versammlungsgesetz regelt. Dieser untersagt den Teilnehmern von öffentlichen Veranstaltungen, wie Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. Darunter zählt beispielsweise die Sturmhauben. Ein Vermummungsverbot besteht unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), der Republik Österreich (BRÖ) und in einigen Kantonen der Schweiz.

Neben dem Vermummungsverbot gibt es in der BRD auch ein Uniformverbot und ein Verbot von so genannten Schutzwaffen, wie Hockeyrüstungen oder Helmen.

Siehe auch

Verweise