Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes
In der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 ging es um die Regelung von politischen Versammlungen und die Verbreitung politischer Schriften. Die Verordnung wurde erlassen zur Regelung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Die vorhergegangen chaotischen und gewalttätigen „Weimarer Verhältnisse“ sollten damit endgültig beendet werden.